Firmendaten

SysKo Das Messlabor
Inhaber: Stephan Fröhlich

Postanschrift

SysKo Das Messlabor
Rudolf-Diesel-Straße 33
D-71711 Murr

Kontakt

Telefon: +49 (0) 7144 33438-0
Fax: +49 (0) 7144 33438-22
E-Mail: hallo@sysko-online.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DE278625169

D&B D-U-N-S® Nummer

340812069

Allgemeines

  1. Diese allgemeine Geschäftsbedingungen der SysKo Das Messlabor gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote erfolgen, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bis zur schriftlichen Auftragsbestäti­gung freibleibend und unverbindlich.
  2. Ohne Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen wenn mit der Leistung begonnen wird. Somit gilt unser Angebot oder die schriftliche Bestellung des Auftraggebers vorrangig als verbindlich.
  3. Die Gültigkeit der Angebote beträgt 30 Tage.
  4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung, zum Rückruf bereits gelieferter Leistung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzel­anfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit dem Angebot von SysKo überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Soweit das Angebot von SysKo nicht innerhalb der Angebotsgültigkeit angenommen wird, sind diese Unterlagen unverzüglich an SysKo zurückzusenden.

Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung zu zahlen Ver­zugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpauschale von 40,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Zurückbehaltungsrechte

  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferzeit

  1. Der von uns angegebenen Liefertermin setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. SysKo ist zu Teillieferungen und Teilausführungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, berechtigt, wenn diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

Gefahrübergang bei Versendung

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Annahme der Leistung

  1. Sofern keine festen Fristen zur Annahme der durchgeführten Leistung vereinbart wurden, hat der Auftraggeber den Liefergegenstand, die Ausführung und/oder Leistung innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Vertragsgemäßheit des Liefergegenstandes, der Ausführungen und/oder Leistungen zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme zu erklären.
  2. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers, gilt der Liefergegenstand, die Ausführung und/oder Leistung nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist als abgenommen.
  3. Die Leistungen gelten als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist gemäß Ziff. deren Nutzbarkeit auf die Dauer von zwei Wochen nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz

  1. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eventuelle Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen; als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln un­verzüglich nach Erkennbarkeit, erfolgt. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  2. Erkennt der Auftraggeber bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
  3. Der Auftraggeber hat uns, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
  4. Im Gewährleistungsfalle erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von SysKo.
  5. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Bestellungseingang gefertigt werden.
  6. Die Gewährleistung im Falle von Messungen oder Kalibrierdienstleistungen bezieht sich nur auf die konkret durchgeführte Dienstleistung unter den bei SysKo bestehenden Umgebungsbedingungen. SysKo übernimmt kei­ne Gewährleistung für Messergebnisse die an einem anderen, jedoch bauglei­chen Messobjekt oder bei anderen Umgebungsbedingungen oder an einem anderen Ort durchgeführt wurden.
  7. Veranlasst der Auftraggeber eine Überprüfung wegen behaupteter Fehler, so hat der Auftraggeber die entstande­nen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
  8. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden – soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für SysKo zuständige Ge­richtsort, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
  2. SysKo weist darauf hin, dass sie personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG speichert.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.